Bürgerservicehilfe – Kreis Recklinghausen
Sozialberatung & Prüfdienst gUG (BS-RE)

Probleme mit Behörden oder Sozialleistungen ?

Wir unterstützen Sie kostenfrei !

Als erfahrene pensionierte Verwaltungsbeamte entlasten wir Sie bei Anträgen, Bescheiden und Behördenkontakten

Mehr als Beratung. Wir nehmen Ihnen die Arbeit ab !

Wir übernehmen auf Wunsch auch die Antragstellung, den Schriftverkehr mit den Behörden und begleiten Sie im weiteren Verfahren. Und das Porto zahlen wir auch für Sie ! So müssen Sie sich nicht allein durch Formulare, behördliche Abläufe und Online-Plattformen durcharbeiten.

Sozialleistungen
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Behördenangelegenheiten
Behördenangelegenheiten
besondere Lebenslagen

über unser Arbeit

Für wen wir tätig sind

Unser Angebot richtet sich an Menschen im Kreis Recklinghausen, insbesondere an:

  • Empfänger von Leistungen nach dem SGB II; SGB III
  • Wohngeldberechtigte
  • Grundsicherungsberechtigte im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
  • Personen in wirtschaftlich oder sozial schwierigen Situationen
  • Menschen mit komplexen behördlichen Verfahrensproblemen

warum wir Ihnen helfen können

weil wir pensionierte Verwaltungsbeamte sind. Weil wir langjährige Erfahrungen im Umgang mit Behörden haben. Weil wir uns ständig fortbilden. Weil wir unabhängig sind. Weil alle Leistungen für Sie kostenfrei sind. Weil wir Sie entlasten und nicht nur beraten. Weil wir uns Zeit für Sie nehmen.

was uns von anderen Beratungsstellen unterscheidet

Wir als BS-RE beraten und begleiten Sie über das gesamte Verwaltungsverfahren. Wir unterstützen Sie bei allen Antragsarten. Wir achten auf die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen. Wir unterstützen Sie im behördlichen Schriftverkehr. Wir prüfen Ihren Bescheid. Wir unterstützen Sie im Widerspruchsverfahren. Wir übernehmen das Porto für Sie.

rechtliche Hinweise

Die Tätigkeit erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach § 5 RDG. Die Beratung dient der sozialen Unterstützung und der Hilfe zur Selbsthilfe im Umgang mit sozialrechtlichen Angelegenheiten. Eine rechtsgeschäftliche Vertretung gegenüber Gerichten erfolgt nicht. Im Klageverfahren geben wir mit Einverständnis des Klienten den Fall an eine kooperierende Anwaltskanzlei ab.

einige Antworten auf Ihre Fragen

vielen Dank für Ihren Besuch auf unserer Seite und bis bald !

Unterstützen Sie uns !

Unsere Hilfe ist für hilfebedürftige Bürgerinnen und Bürger kostenfrei. Damit wir Anträge, Behördenkorrespondenz und die Portokosten  weiterhin übernehmen können, sind wir auf Spenden angewiesen. Jede Unterstützung hilft dabei, soziale Teilhabe und rechtliche Hilfe zugänglich zu machen.

unser Team

ist von Montags bis Freitags gerne für Sie da

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